Berliner Kinder, ihr dürft jetzt per Gesetz lärmen!

Kinderlärm ist in Berlin ab sofort grundsätzlich zumutbar. Eine entsprechende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes ist gestern in Kraft getreten. In unserer Hauptstadt gilt Kinderlärm fortan als „gesetzlich geschütztes Geräusch“ – eine Formulierung, die ich ehrlich gesagt so zuvor noch nie gehört hatte. Eine Änderung des Landes-Immissionschutzgesetzes regelt das kindliche Schreien und Rufen jetzt als „sozialadäquat“ und „zumutbar“, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitteilte. Kinderlärm in der Nachbarschaft hatte oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt.

Berlin ist das erste Bundesland, dass die Zumutbarkeit von lärmenden Kindern gesetzlich verankert. „Kinderlärm – ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita – gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu“, sagte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, zur Gesetzesänderung. Respektiert werden müssten aber auch die berechtigten Interessen anderer Menschen. „Kinder müssen auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen.“

Die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion Judith Skudelny kritisierte den Alleingang Berlins. Das sei das falsche Signal. Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen dürfte diese Gesetzesänderung allerdings erfreuen.

Quellen: AFP, dpa

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